Sie sind Elektroinstallateur

 

Seit dem 1. Januar 2002 ist die neue Niederspannungs - Installations - Verordnung (NIV) in Kraft. Neu sind nicht mehr die Netzbetreiber für die Sicherheitsnachweise und Installationsabnahmen zuständig, sondern jeder Eigentümer. Als Installateur können Sie einen Fachbetrieb Ihres Vertrauens mit dieser Arbeit betrauen oder Ihrem Bauherrn empfehlen. Gerne erbringen wir den Sicherheitsnachweis für Ihre Arbeit.

 

 

Bei einer Installation in einer Anlage mit einem Kontrollzyklus von weniger als 20 Jahre sind wir das unabhängige Kontrollorgan gemäss NIV Art. 35.3 für die Abnahmekontrolle.

 

Wenn Sie mit einer Periodischen Kontrolle beauftragt werden, können Sie mit uns zusammen diese ausführen und gleichzeitig die Mängel beheben. Wir werden am Ende der Mängelbehebung für Sie den Sicherheitsnachweis erstellen.

 

Auf Wunsch führen wir auch eine Schlusskontrolle durch.