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Seit dem 1. Januar 2002 ist die neue Niederspannungs - Installations - Verordnung (NIV) in Kraft. Neu sind nicht mehr die Netzbetreiber für die Sicherheitsnachweise und Installationsabnahmen zuständig, sondern jeder Eigentümer.

 

 

Werden Mängel durch die Kontrolle festgestellt, koordinieren wir mit ihrem Hauselektriker die Behebung und überwachen die Eingabefrist des zuständigen Elektrizitätswerk.

 

Auf Wunsch können wir Offerten einholen und die Kosten überwachen.

 

Wir überprüfen Ihre Stromrechnung auf den Verbrauch und suchen allfällige Stromfresser.

 

Auf Wunsch können wir Thermografische Messungen durchführen.